Standesregeln der Humanenergetik

Standesregeln der Humanenergetik

 

Willkommen bei den Standesregeln der Humanenergetik, genehmigt vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich.

 

Anwendungsbereich:

Diese Regeln gelten für die freien Gewerbe der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen oder energetischen Ausgewogenheit, die personenbezogen ausgeübt werden (Humanenergetik).

 

Berufsethik:

Im Umgang mit Klienten verpflichten sich Gewerbetreibende:

Die Gesundheit und das Wohlergehen der Klienten zu schützen und im Mittelpunkt zu halten.

Klienten mit Achtsamkeit, Wertschätzung und Verantwortlichkeit zu begegnen.

Keine Diagnosen zu stellen oder Therapien im medizinischen Sinne durchzuführen.

Die Autonomie und Individualität der Klienten zu respektieren.

Die angewandten Methoden transparent zu erklären und bescheiden zu sein.

Für klare Honorarvereinbarungen und Arbeitsumfänge zu sorgen.

Die Vertraulichkeit der Klientendaten zu wahren.

 

Standesgemäßes Verhalten:

Gewerbetreibende verpflichten sich zu ethischem Verhalten und Respekt gegenüber Kollegen. Standeswidriges Verhalten wie der Missbrauch beruflicher Autorität oder unsachliche Herabsetzungen sind untersagt.

 

Berufsbezeichnung und Werbung:

Humanenergetiker verwenden ihre Berufsbezeichnung klar und ohne Zusätze. Werbemaßnahmen müssen ethischen Standards entsprechen und sachlich sein.

 

Personenbezogene Bezeichnungen:

Alle Bezeichnungen in diesen Regeln gelten für Personen jeglichen Geschlechts.

 

Schlussbestimmung:

Diese Standesregeln treten am 23.6.2014 in Kraft.

 

Wir stehen für ethisches und verantwortungsvolles Handeln in der Humanenergetik.

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