Berufsbild Humanenergetik

 

 

Stand vom 1. September 2016

 

gemäß dem Beschluss des Fachverbandsausschusses des
Fachverbandes der persönlichen Dienstleister vom 1. Juni 2016,
in der Fassung des Beschlusses des Fachverbandsobmanns des Fachverbands der persönli- chen Dienstleister vom 1. September 2016

In diesem Berufsbild werden personenbezogene Bezeichnungen zum Zweck der Erhaltung der gebotenen Lesbarkeit in geschlechtsspezifischer Form verwendet, beziehen sich jedoch auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

I. Präambel

Das vorliegende Berufsbild gilt für alle Personen, die im Rahmen des freien Gewerbes Hilfestel- lung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit1

  • -  mittels der Methode von Dr. Bach,

  • -  mittels Biofeedback oder Bioresonanz,

  • -  mittels Auswahl von Farben,

  • -  mittels Auswahl von Düften,

  • -  mittels Auswahl von Lichtquellen,

  • -  mittels Auswahl von Aromastoffen,

  • -  mittels Auswahl von Edelsteinen,

  • -  mittels Auswahl von Musik,

  • -  unter Anwendung kinesiologischer Methoden,

  • -  mittels Interpretation der Aura,

  • -  mittels Magnetfeldanwendung,

  • -  durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen,

  • -  mittels Cranio Sacral Balancing
    Auszug aus „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“ des Bundesministeriums für Wissenschaft,

    Forschung und Wirtschaft, Stand 26. April 2016.

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durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik, mittels Numerologie,
durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien

mittelbar oder unmittelbar am Menschen tätig sind.

Rechtliche Grundlage für die Ausübung als freies Gewerbe ist die Gewerbeordnung (§ 5 GewO 1994), der konkrete Berechtigungsumfang des einzelnen Humanenergetikers ergibt sich aus dem jeweiligen konkreten Gewerbewortlaut des Energetikers (§ 29 GewO 1994).

Das Berufsbild Humanenergetik ist auch als Darstellung der gemäß § 29 Gewerbeordnung (GewO 1994) für den Gewerbeumfang maßgeblichen, eigentümlichen Arbeitsvorgänge sowie der in den beteiligten gewerblichen Kreisen bestehenden Anschauungen und Vereinbarungen zu verstehen.

Das Berufsbild Humanenergetik kodifiziert somit gleichsam die aufgrund der historischen Ent- wicklung gewachsene, gegenwärtige Auffassung der Branche und schlüsselt auf dieser Grundlage die dem Gewerbe eigentümlichen Tätigkeitsfelder auf.

Das Berufsbild Humanenergetik dient in erster Linie dazu

  •   ein klares berufliches Selbstverständnis zu fördern,

  •   die Möglichkeiten und Grenzen der gewerblichen Tätigkeit zu definieren,

  •   eine Übersicht über die dem Berufsbild Humanenergetik zugeordneten typischen Tätigkei- ten und Methoden zu geben,

  •   eine Unterstützung für den Humanenergetiker bei der Aufklärung der Klienten zu bieten („Drei-Ebenen-Modell“) und

  •   den Klienten Transparenz über die Dienstleistungen der Humanenergetiker zu ermöglichen.

    Ergänzend zu diesem Berufsbild enthalten die Standesregeln für Humanenergetiker des Fachver- bandes der persönlichen Dienstleister die ethischen und standesrechtlichen Vorgaben für Hu- manenergetiker. Die aktuelle Version der Standesregeln befindet sich auf der offiziellen Home- page der Berufsgruppe der Humanenergetiker www.humanenergetik.or.at zum Download.

    Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Berufsstandes können das Berufsbild und die genann- ten Methoden im Zuge der Weiterentwicklung des Gewerbes inhaltliche Änderungen erfahren.

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A. Begriffsbestimmungen

1) Lebensenergie

II. Berufsbild

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Humanenergetik befasst sich mit dem Energiefeld des Menschen, insbesondere mit jeder Form von Lebensenergie. Diese allem Lebendigen innewohnende Lebensenergie ist seit alters her be- kannt und wird – je nach Kulturkreis – beispielsweise als Chi, Qi, Ki, Prana, Orgon, Pneuma, Aven u.a. bezeichnet.

Dieses Energiefeld ist nicht im derzeit wissenschaftlich-anerkannten physikalischen Weltbild in- tegriert und dementsprechend momentan naturwissenschaftlich nicht erklärbar oder beweisbar. Dementsprechend wird zurzeit von der Humanenergetik kein Anspruch auf wissenschaftliche Nachweisbarkeit oder Beweisbarkeit erhoben.

2) Systeme in der Energetik

Der System-Begriff, wie er in diesem Berufsbild Verwendung findet, wird über folgende vier Kri- terien definiert:

Ein System ist ein Netzwerk von Bestandteilen bzw. Systemelementen (1), die zueinander in Be- ziehung stehen (2), eine funktionelle Einheit mit einer Zielrichtung (Zweck) bilden (3) und das zu seiner Umwelt abgegrenzt werden kann (4). Das System kann dabei mit seiner Umwelt im Aus- tausch von Information und Energie stehen.

Das Gesamt-Energiesystem des Menschen auf der Energetischen Ebenekann in verschiedene Teilsysteme unterteilt werden, wie zum Beispiel das System der Aura, das Chakren-System, das Meridiansystem, das System der 5 Wandlungsphasen (Elemente der traditionellen chinesischen Medizin), das System der feinstofflichen Organenergien, das System der feinstofflichen Energie- körperu.a. Das individuelle Energiesystem des Menschen wird durch seine Lebensweise, seine Gedanken und Gefühle beeinflusst. Dementsprechend können im Energiesystem des Menschen (oder in Teilsystemen davon) Imbalancen in Form von Energieblockaden, Energiestaus und Fülle- bzw. Leere-Zuständen auftreten.

Weiters ist jeder Mensch von Energiesystemen und Informationsfeldern umgeben und in solche eingebunden (z.B. Systeme im Umfeld des Menschen, Lebensräume,...), die das individuelle Energiesystem des Menschen beeinflussen und dort auch Störungen und Blockaden verursachen oder verstärken können. 4

3) Energetische Essenzen
Die „Essenz“ist die einer Substanz innewohnende Qualität, Information, Schwingung und Ener-

gie im Gegensatz zur materiellen Substanz. Die materielle Substanz (typischerweise neutrale Zu-

Im Sinne des Drei-Ebenen-Modells (Punkt B dieses Berufsbildes).
Ätherkörper, Emotionalkörper, Mentalkörper, Geistkörper u.a.
Die besondere energetische Betrachtung der Lebensräume ist vom Berufsbild der Berufsgruppen Lebens- raum (Berufsgruppe Raumenergetiker) umfasst.
Lat. essentia = Wesen(heit) einer Sache, in Anlehnung an den philosophischen Essenzbegriff.

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ckerglobuli, Wasser, Wasser-Alkohol-Mischung, Solelösung o.a.) dient lediglich als Träger („Trä- gersubstanz“) für die energetische Information. Die energetische Essenz entfaltet ihre Wir- kungsweise somit auf der Energetischen Ebeneund beruht nicht auf materiellen Prinzipien wie biochemischen oder pharmazeutischen Wirkmechanismen.

4) Biokompatible Substanzen und Kompatibilitätsprüfung

Die feinstoffliche Energie und Information einer Substanz, die sich am Körper oder auch nur im Energiefeld (Aura) des Menschen befindet, hat Einfluss auf das individuelle Energiesystem dieses Menschen. Geht das Energiefeld des Menschen mit dem Energiemuster der Substanz in positive Resonanz, kann die Lebensenergie des Menschen mit dieser Substanz gestärkt werden. Diese Substanz wird dann als biokompatibel zum Energiesystem des Menschen bezeichnet. Die Prüfung der positiven Resonanz (z.B. mit dem Muskeltest in der Kinesiologie) wird auch Kompatibilitäts- prüfung genannt.

5) Energetische Behelfe

Dazu gehören alle sonstigen Hilfsmittel und Gegenstände, die in ihrer Anwendung die Hilfestel- lung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit unterstützen können und vom Humanenergetiker gegebenenfalls auch hergestellt und an Klienten abgegeben werden können. Dies können beispielsweise Räucherwerk, Stein- und Symbolanhänger, Symbolzeichen und -aufkleber sein. Ausgenommen sind Arzneimittel (i. S. des § 1 AMG), und kosmetische Mittel (i.S. des Art. 2 EU-KosmetikVO, Richtlinie 76/768/EWG).

B. Das Drei-Ebenen-Modell“ als Energetisches Weltbild

Das Drei-Ebenen-Modell veranschaulicht das ganzheitliche Welt- und Menschenbild des Human- energetikers und skizziert den typischen Arbeitsbereich des Humanenergetikers. Dies verdeut- licht auch die Unterschiede und Abgrenzungen zu angrenzenden Berufsgruppen.

Entsprechend dem Drei-Ebenen-Modell existiert jeder Mensch, jedes Lebewesen und jedes Sys- tem nicht nur materiell und körperlich (auf der Materiellen Ebene), sondern auch nicht-materiell auf der Energetischen Ebene (synonym Feinstofflichen Ebene) und der Ebene der Prinzipien und Baupläne (synonym Archetypische Ebene).

Ebene der Prinzipien und Baupläne

Auf der Ebene der Prinzipien und Baupläne (synonym Archetypische Ebene) sind alle energeti- schen Prinzipien und Gesetzmäßigkeiten (z.B. Hermetische Gesetze u. a.) und die „Baupläne“ al- ler Lebewesen und Objekte angelegt, die wir auf der Materiellen und Energetischen Ebene vor- finden. Diese Prinzipien und Baupläne gelten als unveränderlich, sodass die Ebene der Prinzipien und Baupläne die Grundlage für das ganzheitliche Weltverständnis und Menschenbild des Hu- manenergetikers darstellt, aber eine Einflussnahme (ein „Arbeiten“) auf dieser Ebene definiti- onsgemäß nicht möglich ist.

Im Sinne des Drei-Ebenen-Modells (siehe Punkt B dieses Berufsbildes). 

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Der Mensch ist auf der Ebene der Prinzipien und Baupläne durch sein Individuelles Höheres Selbst repräsentiert. Dieses ist die Grundlage für die Individualität und Einzigartigkeit eines je- den Menschen und umfasst seine individuellen Potenziale und Talente. Der Begriff Individuelles Höheres Selbst ist ohne jede religiöse oder konfessionelle Bedeutung zu verstehen.

Energetische / Feinstoffliche Ebene

Die Energetische Ebene (synonym Feinstoffliche Ebene oder Feinstofflicher Bereich) ist das Bin- deglied zwischen der Ebene der Prinzipien und Baupläne und der Materiellen Ebene. Beim Men- schen stellt die Energetische Ebene die Verbindung zwischen dem Individuellem Höheren Selbst und der Alltagsrealität des Menschen dar: Ist die Energetische Ebene im Gleichgewicht, können die Anlagen des Individuellen höheren Selbst auf der Materiellen Ebene realisiert werden.

Die Energetische Ebene wird in die Informationsebene und die Ebene verdichteter Energie un- terteilt:

Die Informationsebene ist die Geistige Ebene mit allen geistigen Energien, Gedanken- und Ge- fühlsenergien. Diese werden beispielsweise auch als Mentalkörper und Emotionalkörper be- zeichnet. In der Verbindung zum Individuellen Höheren Selbst kommt auch die Spiritualität des Menschen als individuelle und persönliche Erlebnisqualität ohne jede Glaubensrichtung oder Glaubensüberzeugung zum Ausdruck. 7

Auf der Ebene verdichteter Energie befinden sich zum Beispiel das Aura, Chakren- und Meridi- ansystem.

Materielle Ebene

Die Materielle Ebene entspricht unserer Alltagsrealität mit unserem physischen Körper (mit all seinen physischen Organen) und unserer physischen Verfassung. Die Materielle Ebene steht mit der Energetischen Ebene in engem Zusammenhang und in gegenseitiger Wechselwirkung.

Eine grafische Darstellung des Drei-Ebenen-Modells befindet sich im Anhang.

C. Grundsätzliches zur Tätigkeit des Humanenergetikers

Die Ausübung des Berufes „Humanenergetik“ umfasst alle Tätigkeiten die Energetische Ebene betreffend, wie das Erkennen und Erfassen dieses Energiefeldes, das Lenken und Leiten des Energieflusses, das Erkennen und Ausbalancieren von Störungen und Blockaden des Energieflus- ses, sowie das Erkennen und Beheben von energetischen Mangel- oder Füllezuständen. Die Ener- getische Ebene stellt somit das primäre Arbeitsfeld des Humanenergetikers dar. Der Humanener- getiker arbeitet dabei entweder am energetischen Gesamtsystem oder innerhalb eines oder mehrerer dieser Teilsysteme.

Die Tätigkeit des Humanenergetikers kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen:

 mittelbar am Menschen (mit zusätzlichen Hilfsmitteln, wie etwa Pendel, energetischen Es- senzen, technischen Hilfsmitteln, Geräten,...) oder unmittelbar am Menschen (ohne zusätz- liche Hilfsmittel)

Mit Spiritualität ist die Geistigkeit bzw. das geistige Wesen des Menschen ohne jeden religiösen oder konfessionellen Bezug gemeint (vgl. Duden: Spiritualität: „Geistigkeit, geistiges Wesen“)

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  •   mit Körperkontakt durch „sanfte Berührung“ ausgenommen der den (Heil)Massageberufen vorbehaltenen Tätigkeiten oder ohne Körperkontakt

  •   in Anwesenheit des Klienten oder durch energetischen Fernbehandlungen

    Die unter Punkt F angeführten Arbeitsmethoden des Humanenergetikers entfalten ihre Wir- kungsweisen primär auf der Energetischen Ebene, können jedoch über die Wechselwirkung zwi- schen der Energetischen und der Materiellen Ebene auch eine indirekte Wirkung auf der Materi- ellen Ebene entfalten und so zur körperlichen Ausgewogenheit beitragen.

    Manche Methoden (z.B. Aromastoffe, Magnetfeldanwendungen, Musik,...) haben auch einen di- rekten Einfluss auf die Materielle Ebene und unterstützen dort zusätzlich die Hilfestellung zur körperlichen und energetischen Ausgewogenheit direkt.

    Auch die Analyse und Balancierung der feinstofflichen Energiefelder von Gruppen und Systemen von Menschen mit geeigneten, unter Punkt F genannten Methoden wie z.B. Kinesiologie oder Ra- dionik, ist Teil des Arbeitsfeldes des Humanenergetikers.

    Klienten des Humanenergetikers können Einzelpersonen und Systeme mit Personen (Gruppen von Personen, Familien, Unternehmen, Organisationen,...) sein.

    Der Humanenergetiker wird erst nach einem entsprechenden Auftrag seines Klienten tätig und orientiert sich in seiner Hilfestellung am Anliegen des Klienten.

D. Ziele der Tätigkeit des Humanenergetikers

Mit der Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit sind typischerweise folgende Ziele verbunden:

  •   eine Verbesserung bzw. Stärkung des Energiezustandes und Energieflusses,

  •   das Lösen von energetischen Blockaden und der damit verbundene Abbau von Stress,

  •   die Auswirkungen von schwächenden oder blockierenden Außen- und Fremdeinflüssen auf das individuelle Energiesystem des Klienten zu minimieren,

  •   die Aktivierung und Stärkung der Selbstheilungskräfte,

  •   eine Stärkung der Verbindung zum Individuellen Höheren Selbst,

  •   die mit der Wiederherstellung der körperlichen und energetischen Ausgewogenheit verbun- dene Verbesserung des geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Wohlbefindens,

  •   die Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung mit den unter Punkt F genannten Me- thoden.

    Damit ist oft eine Steigerung des Wohlbefindens und des Selbstbewusstseins, sowie eine Regula- tion des Spannungszustandes (z.B. Verbesserung der Entspannungsfähigkeit) der Klienten ver- bunden.

    E. Typische Tätigkeiten des Humanenergetikers

    1. Die Erhebung des energetischen Zustands durch Erfassung der Vorgeschichte der Klienten (Bestandsaufnahme).

 

  1. Die Untersuchung auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen von energetischen Blockaden der Energieflüsse, von Fülle- oder Leere-Zuständen bzw. Über- oder Unteraktivität im Energie- system (Energetische Erhebung).

  2. Die Beurteilung und Benennung der in Punkt 2 angeführten Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel wie z.B. Tensor, Muskeltest, Biofeedback etc. und daraus folgen- de energetische Zustandsbeschreibungen, wie z.B. Leber-Qi-Stagnation.

  3. Die Anwendung der unter Punkt F genannten Methoden einschließlich der Anwendung ener- getischer Essenzen (z.B. Blütenessenzen und andere komplementär-medizinische Substan- zen im Sinne des § 1 Abs. 3 Z 9 Arzneimittelgesetz, die keine Arzneimittel sind).

  4. Das Aufspüren und Erkennen von Einflüssen, insbesondere schwächenden oder blockieren- den Einflüssen, mit geeigneten unter Punkt F genannten Methoden (z.B. kinesiologischer Muskeltest, Bioresonanzmethoden,...).

  5. Die Zuführung der zur Aktivierung und Stärkung der Selbstheilungskräfte benötigten Ener- gien, bzw. die, Lenkung oder Ableitung dieser Energien.

  6. Die allgemeine und klientenbezogene Erläuterung der energetischen Dienstleistung und de- ren Wirkungsweise, insbesondere der Zusammenhänge zwischen der Ebene der Baupläne und Prinzipien, der Energetischen Ebene und der Materiellen Ebene wie z.B. Auswirkungen der Lebensführung des Klienten auf sein Energiesystem und seine Lebensenergie etc. (Energetische Beratung).

  7. Das Austesten der energetischen Verträglichkeit von Substanzen (Stoffen) oder energeti- schen Essenzen mit den unter Punkt F genannten Methoden (z.B. Tensor, kinesiologischer Muskeltest, Bioresonanz,...) mit der Ausrichtung: „Stärkt oder schwächt diese Substanz die Lebensenergie / Lebenskraft des Klienten?" und dem Ziel, die qualitative und/oder quanti- tative Auswirkung der Substanz bzw. Essenz auf das individuelle Energiesystem des Klien- ten festzustellen. Dieses Austesten wird bei manchen energetischen Methoden auch Kom- patibilitätsprüfung genannt.

  8. Das Energetisieren und energetische Reinigen von Gegenständen mit geeigneten, unter Punkt F angeführten Methoden. Darunter fällt auch das Energetisieren von Wasser (ohne jede substantielle oder chemische Veränderung).

10. Die Konzeption und Durchführung von energetischen Ritualen (Energetische Ritualarbeit). Unter einem Ritual wird die Beeinflussung der Energiefelder (Lenkung, Reinigung, Ausrich- tung der Lebensenergie) durch ritualisierte Handlungen, verbunden mit der entsprechen- den geistigen Aufmerksamkeit, verstanden. Ein energetisches Ritual basiert auf dem Prin- zip „Energie folgt der Aufmerksamkeit“. Eine wiederholte oder regelmäßige Durchführung verstärkt die Wirkung durch Aufbau eines feinstofflichen Informationsfeldes. Energetische Rituale können standardisiert durchgeführt oder individuell für den Klienten konzipiert werden. Mit Ritualen im Bereich der Humanenergetik ist keinerlei religiöse Ausrichtung verbunden.

11. Die Empfehlung, Herstellung, Abgabe energetischer Essenzen und energetischer Behelfe an die Klienten sofern sie keine Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes oder Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes darstellen.

 

Folgende Tätigkeiten sind typische Nebentätigkeiten der Humanenergetik:

  1. Der Verkauf von (Handel mit) Zusatzprodukten (Öle, Steine,...) im Rahmen der energetischen Tätigkeit, wobei der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Gewerbes Hilfestel- lung zur Erreichung einer körperlichen und energetischen Ausgewogenheit erhalten bleiben müssen (Nebenrecht i. S. § 32 Abs. 1 GewO 1994).

  2. Die Erklärung und Vermittlung von Übungen zur Balancierung der körpereigenen Energien (z.B. Yoga, Qi Gong, Meditation,...) im Anschluss an die energetische Erhebung als individu- elle Hilfestellung in Bezug auf das konkrete Anliegen des Klienten.
    Hinweis: Nicht umfasst ist die allgemeine Abhaltung von Privatunterricht (i.S. d. § 2 Abs. 1 Z 12 GewO 1994).

  3. Die Erstellung energetischer Gutachten umfasst die mündliche oder schriftliche Stellung- nahme zu Sachverhalten im Drei-Ebenen-Modell, sowie der Energiesysteme (bzw. Teilsyste- me) und gegebenenfalls die Ableitung von Schlussfolgerungen daraus.
    Hinweis: Ausgenommen ist die gerichtliche Gutachter- und Sachverständigentätigkeit.

    F. Konkretisierung der Methoden im Bereich Humanenergetik

Hier werden die im Gewerbewortlaut angeführten Methoden, die bei der Hilfestellung zur Errei- chung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit verwendet werden, konkretisiert und beschrieben:

1. mittels der Methode von Dr. Bach

Mit der Methode von Dr. Bach ist allgemein die Anwendung von energetischen Essenzen gemeint. Energetische Essenzen wirken aufgrund der ihnen innewohnenden Information bzw. Schwingung auf der Energetischen Ebene und werden dementsprechend auch als In- formationsessenzen oder Schwingungsessenzen bezeichnet.

Die Bach-Blüten sind die bekanntesten energetischen Essenzen. Mittlerweile existieren zahlreiche energetische Essenzen aus dem Pflanzenreich (unterschiedlichste Blütenessen- zen, Baumessenzen,...), dem Tierreich (Tieressenzen), dem Mineralienreich (z.B. Steinessenzen) und sonstige Energetische Essenzen (z.B. Mondessenz). Energetische Es- senzen im Sinne der Methode von Dr. Bach werden z.B. mittels der Sonnenmethode, Kochmethode, Kristallmethode oder sonstige Methoden der Energieübertragung herge- stellt.

Die Methode nach Dr. Bach umfasst die Empfehlung, Anwendung (z.B. Einnahme, Aufle- gen), Herstellung und Abgabe von energetischen Essenzen sowie die Beratung über deren Wirkungsweise.

Hinweis: Ausgenommen sind Arzneimittel im Sinne des § 1 AMG, insbesondere homöopa- thische Mittel im Sinne des § 1 Abs. 10 AMG.

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2. mittels Biofeedback oder Bioresonanz

Darunter werden Methoden zur Erfassung, Analyse und Balancierung der feinstofflichen Energie- und Informationsfelder und Energieflüsse unter zu Hilfenahme einfacher oder komplexer Geräte und technischer Hilfsmittel, sowie biophysikalische und bioenergeti- sche Mess- und Balancierungsverfahren verstanden (z.B. Meridianmessungen).

Die Hilfsmittel können einfache Hilfsmittel (z.B. Rute, Pendel, Tensor) oder technische Geräte (Bioresonanzgeräte, Radionikgeräte,...) mit oder ohne Computerunterstützung sein. Dieser Arbeitsbereich wird auch Geräte-Energetik genannt. Dabei können einerseits Informationen qualitativ und quantitativ aus dem Energiefeld ab- gerufen, analysiert und dargestellt werden (Energetische Analyse), oder Informationen ins Energiefeld des Menschen eingebracht werden (Energetische Balancierung und Har- monisierung). Die Informationsübertragung erfolgt dabei typischerweise über Elektroden (z.B. Handelektroden) oder auf rein energetischem Wege, wo beispielsweise über eine Speichelprobe, Foto oder Unterschrift (sogenannte „Beweise“) eine Verbindung zum Energiefeld des Klienten hergestellt wird.

Biofeedback bezeichnet Verfahren, bei denen unbewusst ablaufende Körperreaktionen sichtbar oder hörbar und somit bewusst gemacht werden können.

  1. mittels Auswahl von Farben und Lichtquellen

    Das weiße Licht (Sonnenlicht) kann auch in seinen Spektralfarben (Regenbogenfarben) ge- sehen werden. Licht und Farbe entsprechen somit bestimmten Wellenlängen im sichtba- ren oder unsichtbaren Nanometer-Bereich und besitzen eine zusätzliche energetische Qualität auf der Feinstofflichen Ebene. Diese Schwingungen haben Wirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze und wirken daher im feinstofflichen Bereich auf den jeweiligen Organismus. Die Methoden umfassen den Einsatz aktiver oder passiver Lichtquellen oder den Einsatz von reinen Farbinformationen (ohne sichtbare Farbe). Methoden, die mit Far- ben und Licht arbeiten, sind beispielsweise die Bestrahlungen mit Farblichtlampen, Farb- lichtstrahler oder Vollspektrumlampen, Verwendung von Farbbrillen, Essenzen mit Farb- schwingungen ohne sichtbare Farbe, Farböle mit sichtbaren und nicht sichtbaren Farben, Farbtücher, Farbkarten, Farbtafeln, Anwendung von Farbtapes und Softlaser (bis 500 mW).

  2. mittels Auswahl von Düften und Aromastoffen

    Duftstoffe und Aromastoffe können in unterschiedlichen Aufbereitungen eingesetzt wer- den, z.B. als ätherische Öle, Ohrkerzen, Körperkerzen oder Räucherwerk. Die Anwendung und Aufnahme erfolgt entweder ohne direkten Körperkontakt (z.B. Verteilen von Duft- stoffen, Aromastoffen oder Abbrennen von Räucherwerk in der Aura) oder über die Sin- nesorgane (Nase, Haut,...) oder über Trägerstoffe (z.B. Globuli), wobei auch hier die Duftstoffe und Aromastoffe ihre Wirkung auf der Feinstofflichen Ebene (z.B. Öffnen von Chakren, Klärung bzw. Reinigung der feinstofflichen Körper,...) entfalten. Typische Aro- maanwendungen sind die Verwendung von Duftlampen, Riechstifte, Sprays, Auftragen von

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Düften, ätherischen Ölen u.a. Die Auswahl kann auf unterschiedliche Art, wie z.B. Errie- chen, Austesten (beispielsweise mittels kinesiologischem Muskeltest, Pendel, Tensor, Bio- resonanzgerätenoder kognitive Auswahl erfolgen. Dabei können sowohl einzelne Düfte und Aromastoffe als auch Mischungen und Duftkompositionen zur Anwendung kommen.

Es können auch Kräuter angewendet werden, die nach der Säfte- oder Signaturenlehre ausgewählt werden. Die Säftelehre geht von einem Ungleichgewicht der „Vier Säfte“ (gelbe Galle, Schleim, Blut, schwarze Galle) und deren Bezug zu den Elementen Feuer, Wasser, Luft und Erde aus. Diese „Säfte“ sind Symbolbegriffe für Energiequalitäten und meinen keine physiologischen Flüssigkeiten. Bei der Signaturenlehre wird davon ausge- gangen, dass Art und Zeitpunkt der Ernte, die geistige Ausrichtung bei der Annäherung, Ernte und Verarbeitung, sowie das Aussehen (Form und Farbe) der Pflanze die der Pflanze innenwohnenden Energiequalitäten beeinflussen. Beispiele für die Anwendung von Kräu- tern sind das Auflegen oder Riechen von Kräutern und das Räuchern mit Kräutern.

Hinweise: Die Herstellung und Anwendung von Substanzen, die als Arzneimittel im Sinne des § 1 AMG oder als kosmetische Mittel i.S. des Art. 2 EU-KosmetikVO (Richtlinie 76/768/EWG) gelten, sind ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Wickel, Packungs- anwendungen und sonstige den Massageberufen vorbehaltene Tätigkeiten.

  1. mittels Auswahl von Edelsteinen

    Die Methode umfasst die Auswahl und Anwendung von Steinen, Edelsteinen, Kristallen und künstlich informierten Steinen (z.B. Tachionensteine), durch deren Anwendung ener- getische Impulse auf Aura, Chakren und Meridiane im feinstofflichen Körper des Klienten gesetzt und somit energetische Blockaden gelöst werden können.

    Die Edelsteine können dabei am Körper aufgelegt (Energetische Steinauflagen), als Anhä- nger getragen oder auf sonstige Weise in das Energiefeld (Aura) des Menschen einge- bracht werden. Auch der Einsatz der reinen Steininformation ist möglich, z.B. über Steinessenzen oder das Informieren von Wasser mit Edelsteinen.

  2. mittels Auswahl von Musik

    Der Körper des Menschen besteht überwiegend aus Flüssigkeiten. Schallwellen und Schwingungen versetzen Flüssigkeiten in Bewegung. Bei der Anwendung von Klängen und Musik übertragen sich Schall und Schwingung des erzeugten Tons auf den Körper und werden so als Vibration im Körper wahrgenommen. Dieses Prinzip wird auch Phonopho- rese“ genannt.

    Klänge und Vibrationen lösen Blockaden im energetischen Bereich und harmonisieren den Fluss der Lebensenergie. Das klangerzeugende Hilfsmittel oder die Schallquelle wird da- bei entweder direkt mit dem physischen Körper in Kontakt gebracht (z.B. Klangschalen- massage, Aufsetzen von Stimmgabeln, ...) oder im Energiefeld (Aura) des Klientin plat- ziert. Dabei können auch Tonträger (CDs etc.) zum Einsatz kommen.

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Typische Hilfsmittel sind Klangschalen, Gongs, Zimbeln, Glocken, Didgeridoos, Stimmga- beln, Trommeln, Saiteninstrumente (z.B. Monochords), Gesänge, synthetische Klänge, Resonanzton-Singen und Musizieren und Naturgeräusche, Klangbetten oder Klangliegen u.a.

Hinweise: Mit dem Begriff „Klangschalenmassage“ ist lediglich das Aufsetzen von Klang- schalen am Körper und das anschließende Anschlagen der Klangschalen gemeint. Ein Aus- üben von Massage im Sinne des (Heil)Massageberufes ist den Masseuren vorbehalten. Die Durchführung der Musiktherapie ist ausgeschlossen (Musiktherapiegesetz § 6).

7. unter Anwendung kinesiologischer Methoden

Kinesiologie, die traditionell als „Lehre von der Bewegung“ (von griech. kinesis = „Bewe- gung“, griech. logos = „Lehre“) definiert wird, arbeitet mit der Reaktion eines oder meh- rerer Muskeln (Muskeltest, auch Muskelmonitoring oder Myostatiktest). Ein vorher be- stimmter Muskel (Indikatormuskel) wird damit zum Arbeitsinstrument und zeigt den Un- terschied zwischen blockierter und fließender Energie an und wird benutzt, um Ort und Ursache (=Stressor) einer energetischen Blockade festzustellen. Die Stressoren können in- nerhalb des Energiesystems des Klienten liegen oder außerhalb im Umfeld des Klienten. Über dieses körpereigene Biofeedbacksystem werden energetische Imbalancen zuerst festgestellt und anschließend die erforderliche(n) Technik(en) für die Korrektur der Imba- lancen bestimmt. Dabei können auch Fingermodi verwendet werden.

Basis dieser Korrekturen sind vor allem energetische Modelle, die auf der Ebene der ver- dichteten Energie den Energiefluss in den Meridianen, Chakren, Nadis, der Aura, den Energiepunkten, bzw. auf der Informationsebene die energetischen Auswirkungen (Un- gleichgewichte) von Glaubensmustern, Gedanken und Emotionen betrachten. Das Mus- kelmonitoring bietet somit eine Schnittstelle zwischen einer physiologischen Funktion auf der Materiellen Ebene (der Muskelbewegung) und den feinstofflichen Energien der ener- getischen, emotionalen und geistigen Körper.

Möglichkeiten für Korrekturen von Energieungleichgewichten in der Kinesiologie sind bei- spielsweise:

Sanftes Berühren, Halten und sanftes Klopfen von Energiepunkten oder Energiezonen, wie z.B. Akupressurpunkte, Reflexzonen (neurovaskuläre Punkte, neurolymphatische Zonen, Powerpoints) ausgenommen der den (Heil)Massageberufen vorbehaltene Tätigkeiten.

Weiters die Aktivierung der Meridiane (sanftes Ausstreichen von Meridianen ausgenom- men der den (Heil)Massageberufen vorbehaltene Tätigkeiten), kinesiologische Kör- perübungen und Bewegungen (Überkreuzübungen, Längungsübungen, Energieübungen, Augenbewegungen,....), Anwendung von Affirmationen, Texten, Bildern, Symbolen und die Durchführung von Kompatibilitätsprüfungen mittels Muskeltest, sowie die Anwendung sonstiger energetischer Methoden (energetische Essenzen, Farben, Klänge, Töne, Tachio- nensteine,...).

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  1. mittels Interpretation der Aura

    Aura meint das gesamte Energiefeld, das den Menschen umgibt und ihn durchdringt und die dazu gehörigen Energiesysteme, wie z.B. das Chakren- oder Meridiansystem. Die In- terpretation der Aura umfasst das Wahrnehmen und Analysieren von Energiequalitäten (z.B. Eigenenergien, Fremdenergien, Ahnenenergien,...), Energieflüssen, -blockaden, imbalancen und anderen Phänomenen in der Aura mit Hilfsmittel (z.B. Pendel,...) oder ohne Hilfsmittel (Erspüren, intuitives Wahrnehmen,...) sowie deren anschließende Inter- pretation. In weiterer Folge kann ein Ausbalancieren der festgestellten Disharmonien er- folgen. Dieser Punkt umfasst somit alle Methoden der klassischen Energiearbeit in der Ebene der verdichteten Energie (wie Aura, Chakren, Meridianen u.ä.), wie z.B. das Reini- gen, Harmonisieren, Energetisieren, Vitalisieren von Chakren, Meridianen etc. Energeti- sche Ritualarbeit dient insbesondere der Stärkung und Stabilisierung der Aura und kör- pereigenen Energiefelder.

  2. mittels Magnetfeldanwendung

    Durch Einsatz von Magneten, seien es Magnetsteine oder verschiedene Formen von Mag- netfeldmatten werden punktuell oder großflächig Beeinflussungen des menschlichen Energiefeldes, das immer im Einfluss des Erdmagnetfeldes ist, ausgelöst.

    Hinweis: Die Anwendung von Magnetfeldtherapiegeräten (i. S. § 1 MFTGV) ist ausgenom- men.

  3. durch sanfte Berührung des Körpers bzw. gezieltes Auflegen der Hände an bestimmten Körperstellen

    Darunter werden alle Methoden verstanden, bei denen über den physischen Körper (auf der Materiellen Ebene) der Kontakt zum Energiesystem des Klienten aufgenommen wird. Dies kann zum Zwecke der Analyse (z.B. Erspüren von Energieblockaden etc.) oder zum Zwecke des Energieausgleichs, der Energieharmonisierung, der Energiezufuhr oder abfuhr (z.B. Energieübertragung mit den Händen) und der Aktivierung der körpereigenen Selbstheilungskräfte erfolgen.

    Hinweis: Massagegriffe und sonstige den (Heil)Massageberufen oder der Physiotherapie vorbehaltene Tätigkeiten sind ausgeschlossen. Darunter sind insbesondere über das Auf- legen der Hände hinausgehende Manipulationen im Sinne der (Heil)Massageberufe zu ver- stehen, wie Knetungen, rollende Bewegungen etc.

11. mittels Cranio Sacraler Energiearbeit

Diese spezielle Form der sanften Körperberührung erfasst und balanciert insbesondere den Energiefluss und das Pulsieren der Energien am Kopf, entlang der Wirbelsäule, am Kreuzbein und in der Gehirn-Rückenmarkflüssigkeit (Liquor). Die sanften Berührungen er-

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folgen daher typischerweise entlang des craniosacralen Systems (Kopf, Wirbelsäule, Kreuzbein), können jedoch am ganzen Körper erfolgen.

Hinweis: Umfasst sind alle craniosacralen Methoden, die sich auf die sanfte Berührung beschränken („Craniosacrales Balancing“). Ausgeschlossen sind Methoden, die der Osteo- pathie, Physiotherapie, den (Heil)Massageberufen oder Chiropraktik zuzuordnen sind.

12. durch Berücksichtigung der Auswirkungen der energetischen Geometrie und Lichtphysik,

Dies umfasst die Auswahl, Anwendung und Interpretation von geometrischen Zeichen, Formen, Körpern, Symbolen und Codes (z.B. Platonische Körper, Goldener Schnitt, Blume des Lebens, I Ging,...) zur Harmonisierung des Energiefeldes des Menschen.

Die Anwendung kann durch Einbringen der Zeichen in das Energiefeld des Klienten, durch Aufmalen bzw. Aufkleben auf den Körper oder das Tragen als Anhänger erfolgen.

13. mittels Numerologie

Die Numerologie arbeitet mit der Symbolik, Bedeutung und Interpretation der Zahlen (Zahlensymbolik), die über deren mathematische Bedeutung hinausgeht. In diesem Sinne erhalten Zahlenkombinationen, Datums- und Uhrzeitangaben eine symbolische Bedeu- tung, die zu Lebensereignissen des Klienten in Bezug gesetzt und interpretiert werden kann. Weiters können Zahlen und Zahlenkombinationen zur Harmonisierung des Energie- feldes auf der Informationsebene eingesetzt werden. Diese Aussagen gelten sinnge- mäß auch für Buchstaben verschiedenster Alphabete (z.B. Runen).

14. durch Berücksichtigung von Planetenkonstellationen und lunaren Energien

Die Konstellationen und Energien der Planeten, der Sonne und des Mondes wirken sich auf das gesamte Energiesystem des Menschen und je nach Planet gezielt auch auf die Ener- giefelder einzelner Organe oder Körperregionen aus. Damit verbunden sind auch Zeitqua- litäten und Rhythmen sowie Kalendersysteme. Die Methode umfasst die Analyse, Inter- pretation und gegebenenfalls Balancierung dieser Einflussfaktoren.

Hinweis: Nicht umfasst ist die Erstellung von Horoskopen und deren Interpretation (Astro- logie).

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III.Grenzen des Tätigkeitsbereiches der Humanenergetik

Die Tätigkeit des Humanenergetikers stellt keine Heilbehandlung im Sinne einer Krankheitsbe- handlung („Heilkunde“) dar. Von der Ausübung des Berufes sind alle Tätigkeiten ausgeschlossen, die anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, insbesondere

  •   Ärztliche Tätigkeiten (§ 2 ÄrzteG)

  •   Tätigkeiten anderer Gesundheitsberufe (Physiotherapeuten, Medizinische Masseure und

    Heilmasseure, Psychotherapeuten, Psychologen, Musiktherapeuten u.a.)

  •   Empfehlung oder Abgabe von Arzneimitteln (§ 57 AMG, § 2 ÄrzteG, § 5 Apothekengesetz)

  •   Tätigkeiten reglementierter Gewerbe (§ 94 GewO 1994), wie z.B.

Massage, Kosmetik und Schönheitspflege (Z 48, Z 42)

Herstellung von Arzneimitteln (Z 32),

Herstellung kosmetischer Mittel (Z 17)

Lebens- und Sozialberater mit den Bereichen psychologische Beratung, Ernäh- rungsberatung und sportwissenschaftliche Beratung (Z 46), 8

Unternehmensberatung (Z 74).

Weiters sind alle Arten von Sexualdienstleistungen (z.B. Tantra) ausgenommen.

Die Beratung und Betreuung von Menschen, insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeits- problemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen sowie die psychologische Beratung ist dem Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung vorbehalten.

Die Herstellung von Nahrungsmitteln fällt in den Tätigkeitsbereich anderer (freier) Gewerbe und erfordert die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Hygienebestimmungen und Kennzeichnungsvorschriften.

Weiters dürfen zu Lebensmitteln (auch Nahrungsergänzungsmitteln), Kosmetika oder komple- mentärmedizinischen Substanzen (Blütenessenzen, andere energetische Essenzen etc.) keine ir- reführenden Angaben oder Ernährungsempfehlungen gemacht werden, wie z.B. Angabe von Wir- kungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel / die Substanz nicht besitzt oder Angaben über Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten (siehe dazu § 5 LMSVG, § 2 UWG und An- hang UWG Z 17).

Der Humanenergetiker hat seine Klienten über das Tätigkeitsfeld des Energetikers und typische Arbeitsmethoden, insbesondere die von ihm angewandte(n) energetische(n) Methode(n) und die Grenzen des Tätigkeitsbereichs der Humanenergetik aufzuklären.

Der Tätigkeitskatalog der Lebens- und Sozialberatung ist auf www.lebensberater.at einsehbar. 

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